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Amtliche Publikationen

Verkehrsanordnung Reg.-Nr. 2018/066/TBA

Verkehrsanordnung Burgstrasse, Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h

Gemeinde, Ort      Weinfelden
Strasse, Weg        Burgstrasse
Antragsteller         Gemeinderat Weinfelden
Anordnung            Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
Die Signale 2.59.1 und 2.59.2 "Beginn und Ende der Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h" und allfäl­lige weitere Massnahmen werden ge­mäss Antrag vom 6. September 2018 und Situationsplan vom 14. August 2018 genehmigt. Gestützt auf Art. 6 der Ver­ordnung über Tempo-30-Zonen vom 28.09.01 sind die realisierten Massnah­men spätestens nach einem Jahr auf ihre Wirkung zu überprüfen. Wenn die ange­strebten Ziele nicht erreicht wurden, sind zusätzliche Massnahmen zu ergreifen.
Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Weinfelden eingesehen werden.
Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen ab Publikation beim Verwal­tungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Dop­pel unter Beilage des angefochtenen Ent­scheides einzureichen.
Departement für Bau und Umwelt

 
Weinfelden, 23. November 2018
GEMEINDE WEINFELDEN