Amtliche Publikationen
Verkehrsanordnung Reg.-Nr. 2018/066/TBA
Verkehrsanordnung Burgstrasse, Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h
Gemeinde, Ort Weinfelden
Strasse, Weg Burgstrasse
Antragsteller Gemeinderat Weinfelden
Anordnung Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h
Strasse, Weg Burgstrasse
Antragsteller Gemeinderat Weinfelden
Anordnung Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
Die Signale 2.59.1 und 2.59.2 "Beginn und Ende der Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h" und allfällige weitere Massnahmen werden gemäss Antrag vom 6. September 2018 und Situationsplan vom 14. August 2018 genehmigt. Gestützt auf Art. 6 der Verordnung über Tempo-30-Zonen vom 28.09.01 sind die realisierten Massnahmen spätestens nach einem Jahr auf ihre Wirkung zu überprüfen. Wenn die angestrebten Ziele nicht erreicht wurden, sind zusätzliche Massnahmen zu ergreifen.
Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Weinfelden eingesehen werden.
Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Weinfelden eingesehen werden.
Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen ab Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.
Departement für Bau und Umwelt
Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen ab Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.
Departement für Bau und Umwelt
Weinfelden, 23. November 2018
GEMEINDE WEINFELDEN
GEMEINDE WEINFELDEN