Direkt zum Inhalt springen

Amtliche Publikationen

Öffentliche Auflage

Grundwassernutzung im Raum Weinfelden

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNGEN / BAUWESEN / ÖFFENTLICHE AUFLAGEN
 
Departement für Bau und Umwelt
Öffentliche Auflage
Grundwassernutzung im Raum Weinfelden
Die Meyerhans Mühlen AG, Industriestrasse 55, 8570 Weinfelden, beabsichtigt weiterhin Grundwasser als Brauchwasser für Produktionszwecke zu nutzen.
Es handelt sich um die Erneuerung einer im Jahr 1999 erteilten Konzession.
Die Entnahmemenge beträgt max. 250 l/min. bzw. 60'000 m3 im Jahr.
Die Wassernutzung erfolgt aus einer bestehenden Fassungsanlage.
 
Auflagefrist: 25. Januar bis 14. Februar 2019
 
Auflageort: Rathaus Weinfelden, Parterre (Bauamt)
 
Einsprachen gegen die Wassernutzung und das Erteilen einer Konzession sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel und die Gemeindeverwaltung Weinfelden, zuhanden des Departements für Bau und Umwelt, einzureichen.
 
Frauenfeld, 25. Januar 2018 Departement für Bau und Umwelt