Amtliche Publikationen
Verkehrsanordnung
Parkierungsverbot, Pelikanstrasse (Fichtenstrasse bis Bahngleis)
Reg.-Nr. 2019/043/TBA
Gemeinde, Ort Weinfelden
Strasse, Weg Pelikanstrasse (Fichtenstrasse bis Bahngleis)
Antragsteller Gemeinderat
Strasse, Weg Pelikanstrasse (Fichtenstrasse bis Bahngleis)
Antragsteller Gemeinderat
Anordnung Parkierungsverbot
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
Die Signale 2.50 “Parkieren verboten“ mit den Zusätzen 5.04 “Wiederholungstafel“, 5.05 “Anfangstafel“, 5.06 “Endetafel beidseitig“ werden gemäss Antrag vom 13. Februar 2019 und Situationsplan vom 31. Januar 2019 genehmigt.
Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Weinfelden eingesehen werden.
Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert
20 Tagen ab Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.
Weinfelden, 17. Mai 2019
GEMEINDE WEINFELDEN