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Hundewesen

Klagen über Mängel in der Hundehaltung und Mitteilungen über Ereignisse, die auf mangelhafte Hundehaltung zurückzuführen sind, melden Sie bitte schriftlich dem Amt für Sicherheit.
Wenn die Hundehaltung Ärgernis erregt oder wenn Mensch oder Tier gefährdet sind oder ernsthaft belästigt werden, kann der Gemeinderat Weisungen über Erziehung, Beaufsichtigung, Pflege und Unterbringung erlassen. Darüber hinaus kann der Gemeinderat in bestimmten Fällen das Halten von Hunden vorübergehend oder dauernd einschränken und verbieten.

 

Zuständiges Amt

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