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Meldung Mieterwechsel

Grundlage: Gesetz über das Einwohnerregister vom 25. Februar 2009

§ 8 1 Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gegenüber dem Einwohneramt verpflichtet:

1. Die ein- und ausziehenden Mieterinnen, Mieter, Untermieterinnen und Untermieter innert 14 Tagen unentgeltlich zu melden;
2. Auf Anfrage darüber Auskunft zu geben, wer ihre Mietobjekte bewohnt.

2 Wer in seinem Haushalt Logis gewährt, hat gegenüber dem Einwohneramt die gleiche Melde- und Auskunftspflichten wie Vermieterinnen und Vermieter.

Angaben zur Wohnung

Absender

links, rechts, mitte (falls mehr als eine Wohnung)

falls vorhanden

Wegziehende Person/Personen

Hauptmieter angeben. Die weiteren erwachsenen Personen bitte zusätzlich angeben.

Name und Vornamen angeben

Einziehende Person/Personen

Hauptmieter angeben. Die weiteren erwachsenen Personen bitte zusätzlich angeben.

Name und Vornamen angeben