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Aktuell

Während Brut- und Setzzeit gilt Leinenpflicht für Hunde

Im Kanton Thurgau gilt vom 1. April bis am 31. Juli 2025 im Wald und am Waldrand die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Damit wird eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden während dieser für Wildtiere sensiblen Zeit verhindert.

In Waldnähe, wie hier die Verlängerung der Sangenstrasse neben dem Thurbad, greift die Leinenpflicht bis Ende Juli. (Bild: Stadt Weinfelden)
In Waldnähe greift die Leinenpflicht bis Ende Juli: Im Bild der Feldweg neben dem Thurbad. (Bild: Stadt Weinfelden)

Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotential, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann.

Die gesetzliche Leinenpflicht vom 1. April – 31. Juli verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden ausgeht. Verantwortungsvolle Hundehalterinnen und Hundehalter halten sich daran.

Auch Spaziergänger werden gebeten, die Wanderwege nicht zu verlassen. Mit gegenseitigem Verständnis und verantwortungsvollem Verhalten lässt sich ein respektvolles Miteinander von Mensch, Hund und Natur gewährleisten.

Wir danken Ihnen für die Rücksichtnahme.


Weitere Informationen:
www.veterinaeramt.tg.ch