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Landgeschäfte: Fakultatives Referendum ist zustande gekommen
Das Referendum gegen den Beschluss des Stadtparlaments vom 11. Juni 2026 betreffend Verkauf Parz. Nr. 3598 (Hinderau) an Kasper AG Schreinerei Raumgestaltung und Kauf der Parz. Nr. 3888 (Hermannstr. 5a) von Kasper AG Schreinerei Raumgestaltung ist zustande gekommen. Der Stadtrat hat als Abstimmungstermin den 29. November 2026 festgelegt.
Am Montag, 13. Juli 2026, ist bei der Stadtkanzlei das Referendumsbegehren gegen den Beschluss des Stadtparlaments vom 11. Juni 2026 betreffend Verkauf Parz. Nr. 3598 (Hinderau) an Kasper AG Schreinerei Raumgestaltung und Kauf der Parz. Nr. 3888 (Hermannstr. 5a) von Kasper AG Schreinerei Raumgestaltung mit 464 beglaubigten Unterschriften eingereicht worden.
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 11. August 2026 festgestellt, dass das Referendum zustande gekommen ist. Gemäss Art. 11 Abs. 3 Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht muss ein Beschluss des Stadtparlaments, gegen den das Referendum zustande gekommen ist, innert sechs Monaten nach Einreichung des Begehrens der Volksabstimmung unterbreitet werden. Das Begehren wird dem Weinfelder Stimmvolk am 29. November 2026 zur Abstimmung unterbreitet.
Beschluss Stadtrat vom 11. August 2026
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