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Aktuell

Stadtparlament berät Teilrevision des Baureglements in erster Lesung

An der Herbstsitzung 2026 berät das Stadtparlament die Teilrevision des Baureglements in erster Lesung. Zudem wird Raffael Geyer (die Mitte) in die Geschäftsprüfungskommission gewählt.

Blick in die Herbstsitzung des Weinfelder Stadtparlaments. (Bild: Stadt Weinfelden)
Blick in die Herbstsitzung des Weinfelder Stadtparlaments. (Bild: Stadt Weinfelden)

An der Herbstsitzung im Weinfelder Rathaus wählt das Stadtparlament Raffael Geyer (die Mitte) in die Geschäftsprüfungskommission (GPK). Anschliessend wird die Teilrevision des Baureglements in erster Lesung beraten. Dann wird die Interpellation von Melanie Huber (GLP) "zu den finanziellen Risiken für die Stadt Weinfelden im Zusammenhang mit dem Neubau der KVA Thurgau" behandelt, wobei die Interpellantin keine Diskussion wünscht. Weiter werden diverse mündliche Anfragen vorgetragen – zu den Themen Hitzemassnahmen, Begrünungskonzept sowie der Regionalbibliothek. Zum Schluss wird Marvin von Siebenthal (SVP) verabschiedet, der drei Jahre Mitglied des Parlaments war.

Teilrevision Baureglement: Der Hintergrund
Zu Beginn der ersten Lesung zur Teilrevision des Baureglements trägt Michelle Strähl (FDP) als Kommissionspräsidentin der vorberatenden Kommission den Bericht zur Teilrevision des Baureglements vor. Zum Hintergrund: Das Baureglement erfuhr 2019 eine Totalrevision. Der Kanton Thurgau hat die Revision unter der Bedingung genehmigt, dass die Bestimmungen zu höheren Häusern und Hochhäusern präzisiert werden müssen.

Plan zu Eignungsgebieten für höhere Häuser und Hochhäuser wird eigentümerverbindlich
Dabei steht primär der «Plan Eignungsgebiete» im Fokus, auf den im Baureglement neu verbindlich hingewiesen werden soll. Dieser Plan regelt, in welchen Gebieten höhere Häuser und Hochhäuser zulässig sind. Kommissionspräsidentin Michelle Strähl (FDP) erklärt hierzu: «Die geltende Zonenordnung bleibt unverändert und wird mit der Gebietsausscheidung nicht berührt. Der Plan erlaubt in den bezeichneten Gebieten, die zulässige Nutzung eher in der Höhe und damit mit kleinerem Gebäude-Fussabdruck zu realisieren. Dadurch entstehen mehr Freiflächen, womit eine offenere und grosszügigere Umgebungsgestaltung möglich ist.»

Antrag zum Thema Schattenwurf abgelehnt
Zum Artikel 32 folgen zwei Anträge. Antragsstellerin ist Xenja Bühler-Koch (EVP). Der erste Antrag betrifft den Schattenwurf höherer Häuser – dieser soll, wie bei Hochhäusern, die Nachbarschaft nicht wesentlich beeinträchtigen dürfen. Der Antrag wird mit 17 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Die Mehrheit folgt damit der Argumentation von Stefan Wolfer (SVP), dass eine solche Regelung zwar die Wohnqualität der Nachbarschaft schütze, primär aber Bürokratie und Planungskosten u.a. durch aufwendige Schattensimulationen erhöhe, was wiederum langwierige Verfahren zur Folge hätte und dies die städtische Verdichtung behindern würde.

Antrag zum Abfluss des Mehrverkehrs über übergeordnete Strassen abgelehnt
Der zweite Antrag bezieht sich auf den motorisierten Individualverkehr, den Neubauten mit sich bringen. Mittels Zusatzartikel soll geregelt werden, dass der Verkehr direkt in übergeordnete Strassen abgeführt werden muss. Der Antrag wird mit 16 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Auch hier folgt die Mehrheit der Argumentation von Stefan Wolfer (SVP). Dieser argumentiert, dass die Erschliessung fester Bestandteil eines Gestaltungsplans ist – wie auch andere Themen, z.B. Grün- und Freiräume, Entwässerung, Entsorgung oder Fuss- und Velowege. Da ein Gestaltungsplan bei höheren Häusern und Hochhäusern Pflicht ist, sei diese Ergänzung nicht nötig.

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