Amtliche Publikationen
Durchführung des Einwendungsverfahrens
Erteilung des Gemeindebürgerrechts
Die Kompetenz für die Verleihung des Weinfelder Gemeindebürgerrechts liegt laut Gemeindeordnung der Stadt Weinfelden seit dem seit 1. Juni 2019 bei der Einbürgerungskommission der Stadt Weinfelden. Nach dem positiven Abschluss der Gesuchsprüfung erfolgt während 20 Tagen die öffentliche Bekanntmachung im Anschlagkasten sowie auf der Internetseite der Stadt.
öffentliche Bekanntmachung Einwendungsverfahren ab 26. Februar 2026


