Amtliche Publikationen
Öffentliche Planauflage
Bankstrasse, Sanierung und Ausbau (Abschnitt Bahnhof- bis Rathausstrasse)
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Die öffentliche Planauflage des Strassenbauprojektes gemäss § 21 des Gesetzes über Strassen und Wege vom 14. September 1992 erfolgt in der Zeit vom
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Während der Auflagefrist können schriftliche und begründete Einsprachen beim Stadtrat Weinfelden erhoben werden. |
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STADTRAT WEINFELDEN |


