Amtliche Publikationen
Öffentliche Mitwirkung
Aufhebung Gestaltungspläne Nrn. 64, 68, 69, 78, 91 und 96
Mitwirkung: Aufhebung Gestaltungsplan Nr. 64 "Gontershofen"
Aufhebung Gestaltungsplan Nr. 68 "Volkshaus"
Aufhebung Gestaltungsplan Nr. 69 "Humana"
Aufhebung Gestaltungsplan Nr. 78 "Pflegeheim"
Aufhebung Gestaltungsplan Nr. 91 "Scherbengut"
Aufhebung Gestaltungsplan Nr. 96 "In den Gärten"
Auslöser der geplanten Aufhebung dieser Sondernutzungspläne ist § 122 PBG, der Städte und Gemeinden im Thurgau verpflichtet, diese Pläne zu überprüfen und entweder den heute gültigen Bestimmungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) anzupassen oder aufzuheben.
Die Stadt beabsichtigt, die vorerwähnten Sondernutzungspläne aufzuheben. Betroffene sind in geeigneter Weise über Planungsabsichten der Stadt zu informieren. Nach Durchführung dieser sogenannten Mitwirkung ist zu prüfen, ob die Planungsabsichten anzupassen sind oder die Verfahren für die beabsichtigten Aufhebungen durchgeführt werden können. Sollte die Aufhebung durchgeführt werden, folgt eine 20-tägige öffentliche Auflage, während welcher Einsprachen gegen die geplanten Aufhebungen eingereicht werden können. Erst nach der Behandlung von allfälligen Einsprachen kann die jeweilige Aufhebung dem kantonalen Departement für Bau und Umwelt zur Genehmigung unterbreitet werden.
Zur vertieften Information werden folgende Unterlagen zur Einsichtnahme bereitgestellt:
Aufhebung des Gestaltungsplans Nr. 64 "Gontershofen":
Aufhebung des Gestaltungsplans Nr. 68 "Volkshaus"
Aufhebung des Gestaltungsplans Nr. 69 "Humana"
Aufhebung des Gestaltungsplans Nr. 78 "Pflegeheim"
Aufhebung Gestaltungsplan Nr. 91 "Scherbengut"
Aufhebung Gestaltungsplan Nr. 96 "In den Gärten"
Planungsbericht Sondernutzungspläne Weinfelden Nord (Planungsbericht umfasst alle 6 Sondernutzungspläne):
Planungsbericht Überprüfung Sondernutzungspläne Weinfelden
Die Unterlagen können vom 12. Juni bis 2. Juli 2026 auch beim Bauamt im Rathaus eingesehen werden. Während dieser Frist können Rückmeldungen, aber auch Fragen, direkt ans Bauamt (bauamt@weinfelden.ch) gerichtet werden.
Stadt Weinfelden, 12. Juni 2026


