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Amtliche Publikationen

Öffentliche Planauflage

Gestaltungsplan Nr. 101 Feldhof West

Gestützt auf die §§ 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes wird öffent­lich aufgelegt:
 
Gestaltungsplan Nr. 101
Feldhof West

Parzelle Nrn. 1099, 1100 (Teilfläche), 3836 (Teilfläche)
 
Auflagefrist
19. Juni bis 9. Juli 2026
Im Rathaus Weinfelden (Parterre) 
 
Zur vertieften Information werden folgende Unterlagen zur Einsichtnahme bereitgestellt:
 
Der Gestaltungsplan Nr. 101 "Feldhof West" unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss § 24 Absatz 3 PBG in Verbindung mit Artikel 11 der Gemeindeordnung der Stadt Weinfelden.
 
Rechtsmittel
Während der Auflagefrist kann jeder­mann, der betroffen ist und ein schutz­würdiges Interesse hat, Einsprache erhe­ben. Die Einsprachen sind schriftlich an den Stadtrat Weinfelden zu richten und sollen einen Antrag und eine Begrün­dung enthalten.
 
Weinfelden, 19. Juni 2026