Amtliche Publikationen
Öffentliche Planauflage
Gestaltungsplan Nr. 101 Feldhof West
Gestützt auf die §§ 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes wird öffentlich aufgelegt:
Gestaltungsplan Nr. 101
Feldhof West
Parzelle Nrn. 1099, 1100 (Teilfläche), 3836 (Teilfläche)
Feldhof West
Parzelle Nrn. 1099, 1100 (Teilfläche), 3836 (Teilfläche)
Auflagefrist
19. Juni bis 9. Juli 2026
19. Juni bis 9. Juli 2026
Im Rathaus Weinfelden (Parterre)
Zur vertieften Information werden folgende Unterlagen zur Einsichtnahme bereitgestellt:
Der Gestaltungsplan Nr. 101 "Feldhof West" unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss § 24 Absatz 3 PBG in Verbindung mit Artikel 11 der Gemeindeordnung der Stadt Weinfelden.
Rechtsmittel
Während der Auflagefrist kann jedermann, der betroffen ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprachen sind schriftlich an den Stadtrat Weinfelden zu richten und sollen einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Weinfelden, 19. Juni 2026


