Amtliche Publikationen
Öffentliche Auflage
Aufnahme in den Kataster der belasteten Standorte (Parzelle Nr. 628)
Mit Entscheid vom 28. Juli 2026 hat das Amt für Umwelt, gestützt auf Art. 32c Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz und § 14 des Gesetzes über die Abfallbewirtschaftung, die Parzelle Nr. 628, Grundbuch Weinfelden, unter der Register-Nr. 4949 D 60 in den Kataster der belasteten Standorte des Kantons Thurgau aufgenommen.
Mit Datum der Publikation wird die Bewilligungspflicht für Eingriffe und Abparzellierungen sofort rechtswirksam.
Weinfelden, 7. August 2026


