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Amtliche Publikationen

Öffentliche Auflage

Aufnahme in den Kataster der belasteten Standorte (Parzelle Nr. 628)

Mit Entscheid vom 28. Juli 2026 hat das Amt für Umwelt, gestützt auf Art. 32c Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz und § 14 des Gesetzes über die Abfallbewirtschaftung, die Parzelle Nr. 628, Grundbuch Weinfelden, unter der Register-Nr. 4949 D 60 in den Kataster der belasteten Standorte des Kantons Thurgau aufgenommen.
 
Mit Datum der Publikation wird die Bewilligungspflicht für Eingriffe und Abparzellierungen sofort rechtswirksam.
 
Weinfelden, 7. August 2026