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Amtliche Publikationen

Öffentliche Planauflage

Aufhebung Sondernutzungspläne

Gestützt auf die §§ 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden folgende Sondernutzungs­pläne zur Aufhebung öffentlich aufgelegt:
 
Aufhebung des Gestaltungsplans Nr. 64 "Gontershofen:
 
Aufhebung des Gestaltungsplans Nr. 69 "Humana"
 
Aufhebung Gestaltungsplan Nr. 91 "Scherbengut"
 
Aufhebung Gestaltungsplan Nr. 96 "In den Gärten"
 
Planungsbericht Sondernutzungspläne Weinfelden Nord (Planungsbericht umfasst alle 4 Sondernutzungspläne):
Planungsbericht Überprüfung Sondernutzungspläne Weinfelden
 
Auflagefrist: 18. September bis 8. Oktober 2026
Auflageort:    Rathaus, Rathausstrasse 2, Weinfelden 
 
Rechtsmittel
Wer durch die Aufhebung der vorstehenden Sondernutzungspläne berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Stadtrat Weinfelden erheben.
 
Weinfelden, 18. September 2026