Amtliche Publikationen
Öffentliche Planauflage
Aufhebung Sondernutzungspläne
Gestützt auf die §§ 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden folgende Sondernutzungspläne zur Aufhebung öffentlich aufgelegt:
Aufhebung des Gestaltungsplans Nr. 64 "Gontershofen:
Aufhebung des Gestaltungsplans Nr. 69 "Humana"
Aufhebung Gestaltungsplan Nr. 91 "Scherbengut"
Aufhebung Gestaltungsplan Nr. 96 "In den Gärten"
Planungsbericht Sondernutzungspläne Weinfelden Nord (Planungsbericht umfasst alle 4 Sondernutzungspläne):
Planungsbericht Überprüfung Sondernutzungspläne Weinfelden
Planungsbericht Überprüfung Sondernutzungspläne Weinfelden
Auflagefrist: 18. September bis 8. Oktober 2026
Auflageort: Rathaus, Rathausstrasse 2, Weinfelden
Rechtsmittel
Wer durch die Aufhebung der vorstehenden Sondernutzungspläne berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Stadtrat Weinfelden erheben.
Weinfelden, 18. September 2026


