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Dienstleistungen A-Z

AHV / IV – Zweigstelle

Die Gemeindezweigstelle ist ein Teil der Organisation für die Durchführung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie anderer Sozialversicherungsbereiche. Im Sinne einer kundenorientierten Dienstleistung repräsentieren wir das Sozialversicherungszentrum Thurgau am Wohnort der Versicherten und der Mitglieder.
Die Gemeindezweigstelle gibt Anmeldeformulare ab und leitet die kontrollierten Formulare an das Sozialversicherungszentrum Thurgau weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen ist immer das Sozialversicherungszentrum zuständig.

Für Beratungen/Besprechungen, insbesondere für die Anmeldung der Alters- oder Invalidenrenten, für Ergänzungsleistungen oder die Pflegefinanzierung wird eine telefonische Terminvereinbarung empfohlen. So kann die nötige Zeit zur Besprechung Ihres Anliegens reserviert werden.

Weitere Informationen zur AHV/IV/EO finden Sie auf der Seite des Sozialversicherungszentrum Thurgau

Zuständiges Amt

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