Aktuell
-
Das Referendum gegen den Beschluss des Stadtparlaments vom 11. Juni 2026 betreffend Verkauf Parz. Nr. 3598 (Hinderau) an Kasper AG Schreinerei Raumgestaltung und Kauf der Parz. Nr. 3888 (Hermannstr. 5a) von Kasper AG Schreinerei Raumgestaltung ist zustande gekommen. Der Stadtrat hat als Abstimmungstermin den 29. November 2026 festgelegt.
-
Anhaltende Hitze und Trockenheit setzen grossen Bäumen zu und fördern Astbrüche. Selbst gesund wirkende und belaubte Äste können plötzlich abbrechen, wenn sie ungenügend mit Wasser versorgt werden. Die Stadt weist die Bevölkerung auf diese Gefahr hin.
-
Der Stadtrat Weinfelden macht die im Jahr 2022 eingeführte Reduktion der Strassenbeleuchtung rückgängig. Damit gelten wieder die früheren Beleuchtungszeiten: Die Strassenlampen werden um 00.15 Uhr ausgeschaltet und ab 05.15 Uhr wieder eingeschaltet.
-
Der öffentliche Rundgang «Von der Hub ins Oberdorf» führt am Donnerstag, 13. August 2026, durch eines der ältesten Siedlungsgebiete Weinfeldens. Fabian Traber zeigt auf dem rund anderthalbstündigen Spaziergang, wie sich das Gebiet entwickelte und welche Geschichten sich hinter bekannten und unscheinbaren Gebäuden verbergen.
-
Die Weinfelder Bundesfeier hat nach drei Jahren im Thurgauerhof wieder auf dem Marktplatz stattgefunden. Rund 500 Gäste sind der Einladung zum traditionellen 1.-August-Znüni und den musikalisch umrahmten Festakt gefolgt.
-
Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau hat das Departement für Bau und Umwelt das Feuerverbot verschärft: Ab sofort gilt im Freien ein absolutes Feuerverbot. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe 5 «sehr grosse Gefahr» erhöht.
-
Die Stadt Weinfelden lädt die Bevölkerung am Samstag, 1. August 2026, um 10 Uhr zur gemeinsamen Bundesfeier auf dem Marktplatz ein.
-
Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau verschärft das Departement für Bau und Umwelt das absolute Feuerverbot: Ab Freitag, 24. Juli 2026, gilt das Feuerverbot bis zu einem Abstand von 200 Metern zum Waldrand.