Aktuell
Aktuell
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Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau hat das Departement für Bau und Umwelt das Feuerverbot verschärft: Ab sofort gilt im Freien ein absolutes Feuerverbot. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe 5 «sehr grosse Gefahr» erhöht.
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Die Stadt Weinfelden lädt die Bevölkerung am Samstag, 1. August 2026, um 10 Uhr zur gemeinsamen Bundesfeier auf dem Marktplatz ein.
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Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau verschärft das Departement für Bau und Umwelt das absolute Feuerverbot: Ab Freitag, 24. Juli 2026, gilt das Feuerverbot bis zu einem Abstand von 200 Metern zum Waldrand.
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Absolutes Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet erlassen – bestehendes Feuerverbot im Wald bleibt in Kraft
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Die Stadt Weinfelden schreibt die Zwischennutzung des ehemaligen Feuerwehrdepots an der Bankstrasse wie angekündigt öffentlich aus. Die Räume sollen ab 2027 für eine Nutzung offenstehen, die einen Mehrwert für die Bevölkerung schafft.
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Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau hat das Departement für Bau und Umwelt mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe erlassen. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe vier «grosse Gefahr» gesetzt.
Amtliche Publikationen
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Vom Stadtrat und vom Bauamt erteilte Baubewilligungen werden wöchentlich publiziert, sofern entsprechende Anträge in der jeweiligen Kalenderwoche (KW) behandelt wurden. Rechtskräftig werden die Bewilligungen jeweils nach Ablauf der 30-tägigen Rekursfrist.
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Neubau 2 Ladestationen, Walkestrasse 30, 32, 34, 36, 38, 40, Parz. Nr. 1242
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Aufstellung Reklametafel, Südstrasse 5, Parz. Nr. 1290, Assek Nr. 2819
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Erstellung Sitzplatz (bereits erstellt), Bachtobelstrasse 76c, Parz. Nr. 2017
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Aufstellung Wärmepumpe, Hardstrasse 12, Parz. Nr. 4972, Assek. Nr. 956
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Anbau und Aufstockung EFH, Amriswilerstrasse 88, Parz. Nr. 3517, Assek. Nr. 2199
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Umbau EFH, Ottenbergstrasse 2, Parz. Nr. 4471, Assek. Nr. 1/742
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Umgebungsgestaltung mit Neubau Pool, Bienenstrasse 7, Parz. Nr. 3300, Assek. Nr. 1799
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Umbau MFH, Meisenstrasse 10, Parz. Nr. 3329, Assek. Nr. 1803
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Vom Stadtrat und vom Bauamt erteilte Baubewilligungen werden wöchentlich publiziert, sofern entsprechende Anträge in der jeweiligen Kalenderwoche (KW) behandelt wurden. Rechtskräftig werden die Bewilligungen jeweils nach Ablauf der 30-tägigen Rekursfrist.
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Vom Stadtrat und vom Bauamt erteilte Baubewilligungen werden wöchentlich publiziert, sofern entsprechende Anträge in der jeweiligen Kalenderwoche (KW) behandelt wurden. Rechtskräftig werden die Bewilligungen jeweils nach Ablauf der 30-tägigen Rekursfrist.
Baustellenhinweise
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Walkestrasse (Abschnitt Lagerstrasse bis Dufourstrasse)
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Alle Weinfelder Baustellen am Strassen- und Schienennetz 2026 in der Übersicht.
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Burgstrasse (Abschnitt Bründlerbergstrasse bis Burgwiesenstrasse)
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Bankstrasse (Abschnitt Bahnhof- bis Rathausstrasse) - Etappe 3