Todesfall
Bei Todesfällen wenden Sie sich an das Bestattungsamt. Dieses befindet sich bei den Einwohnerdiensten an der Frauenfelderstrasse 10 und ist erreichbar unter 071 626 83 90.
Der Friedhof in Weinfelden wird durch die Stadt getragen und gepflegt. Alle christlichen Konfessionen lassen ihre verstorbenen Angehörigen auf dem Friedhof Weinfelden bestatten. Gleiches gilt für Angehörige anderer Religionen. Die verschiedenen Bestattungsarten tragen den individuellen Wünschen Rechnung. Die Grabesruhe beträgt für alle Bestattungen 20 Jahre. Über die Aufhebung von Gräbern wird 6 Monate im Voraus informiert. Die betroffenen Gräber sind während dieser Zeit gekennzeichnet. Damit der Friedhof ein Ort ist, an dem sich alle Besucherinnen und Besucher würdig an ihre Verstorbenen erinnern können, sind im Friedhofreglement wesentliche Regeln festgehalten. Die Friedhofkommission kümmert sich laufend um Fragen und Anliegen. Sie ist bemüht, an diesem sensiblen Ort umsichtig vorzugehen.
Bestattungswunsch
Sich während dem Leben darüber Gedanken zu machen, wie man später einmal bestattet werden möchte, berührt einem vielleicht unangenehm. Mit dem Angebot, einen Bestattungswunsch auszufüllen, regen wir an, dies trotzdem zu tun. Die Erfahrung zeigt, dass es für Angehörige eine Erleichterung ist, wenn sie wissen, was dem Wunsch der verstorbenen Person entspricht. Für Personen, welche keine nahen Angehörigen haben, empfehlen wir diesen Schritt besonders. Das Bestattungsamt muss bei einem Todesfall, bei dem keine Angehörigen bekannt sind, diesen Entscheid übernehmen, wenn kein Bestattungswunsch vorliegt. Bedenken Sie beim Ausfüllen Ihres Bestattungswunsches, dass bei der Wahl eines Urnen- oder Erdgrabes die Kosten für einen Grabstein und die Grabpflege bezahlt werden können. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen haben. Der Bestattungswunsch wird beim Bestattungsamt hinterlegt und bei jedem Todesfall wird geprüft, ob ein persönlicher Wunsch vorliegt. Sie können das nachfolgende Formular verwenden oder Ihren Wunsch mit eigenen Worten formulieren.