Direkt zum Inhalt springen

Ortsplanung

Baureglement und neuer Zonenplan per 1. September 2019 in Kraft

Seit 2015 wurde die Totalrevision der Ortsplanung Weinfelden erarbeitet. Am 6. Juli 2018 wurde das entsprechende Dossier dem zuständigen Departement zur Genehmigung eingereicht. Mit Beschluss Nr. 34 vom 29. Mai 2019 genehmigte das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau (DBU) den Richtplan Siedlung sowie Natur und Landschaft, den Zonenplan und das Baureglement.

Von der Genehmigung ausgenommen ist die Umzonungen E56 (geplante Zuweisung der Parzelle Nr. 4594 von der Landwirtschaftszone in die Arbeitszone Gewerbe resp. in die Freihaltezone) gemäss Zonenplan. Im Baureglement sind die Art. 18 Abs. 3 (Hagelschutznetze) und 37 Abs. 4 (höhere Gebäudeteile/technische Aufbauten in Arbeitszonen) von der Genehmigung ausgenommen. Hieraus resultiert kein Handlungsbedarf. Zu den Artikeln 32 und 33 (höhere Häuser und Hochhäuser) werden Ergänzungsanwei­sungen gemacht. Die Nichtgenehmigungen wurden durch das DBU im Amtsblatt von 7. Juni 2019 publiziert. Dagegen sind keine Rechtsmittel erhoben worden.

Der neue Zonenplan und das neue Baureglement wurden vom Stadtrat per 1. September 2019 in Kraft gesetzt. Per 1. Juni 2020 schliesslich erfolgte auch die Inkraftsetzung des neuen Zonenplans für eine Teilfläche, gegen welche eine Beschwerde geführt worden war.

Zonenplan und Baureglement 2019 nachstehend zum Download: