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Dienstleistungen A-Z

Beglaubigungen

Amtliche Beglaubigungen
Die Echtheit einer gezeichneten oder anerkannten Unterschrift oder dass eine Kopie mit dem vorgelegten Original-Dokument übereinstimmt, kann im Kanton Thurgau in Gegenwart einer Notariats-, einer Anwaltsperson oder einer ermächtigten Person einer Gemeindeverwaltung bestätigt werden. Bei der Stadt Weinfelden wurden hierfür zwei Mitarbeitende der Einwohnerdienste ermächtigt. Für Beglaubigungen müssen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorsprechen und sich mit einem amtlichen Dokument ausweisen. Diese Dienstleistung steht Personen zur Verfügung, welche den melderechtlichen Hauptwohnsitz in Weinfelden haben. Auswärts wohnhafte Personen wenden sich an das Notariat.

Beglaubigung einer Kopie
Diese Dienstleistung kann ohne Terminvereinbarung für 10 Franken bezogen werden (2 Franken je Kopie, mind. 10 Franken).

Beglaubigung einer Unterschrift
Diese Dienstleistung kann ohne Terminvereinbarung für 30 Franken für die erste Unterschrift bezogen werden. Jede weitere Unterschrift desselben Geschäfts kostet 20 Franken.

Für amtliche Beglaubigungen beim Notariat Weinfelden vereinbaren Sie direkt mit dem Notariat Weinfelden vorgängig einen Termin, Telefon 058 345 78 90. Hierfür gelten die Tarife des Notariates.

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