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Dienstleistungen A-Z

Besuchsaufenthalt

Sie haben die Absicht, eine Verwandte oder gut bekannte Person aus einem Staat ausserhalb der EU in die Schweiz einzuladen. Dafür wendet sich diejenige Person, welche zu Besuch kommen möchte an die schweizerische Botschaft oder das schweizerische Konsulat im Wohnland. Dort werden die nötigen Formulare zur Verfügung gestellt. Sobald Ihnen die „Verpflichtungserklärung“ zugestellt worden ist, kommen Sie damit bitte an unserem Schalter vorbei. Sie erfahren dann, welche zusätzlichen Unterlagen benötigt werden.

Merkblatt Besuchsaufenthalt

Zuständiges Amt

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