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Dienstleistungen A-Z

Geburt

Werden Sie bald Mutter oder Vater und haben Sie Fragen zum Thema Anmeldung Ihres neu geborenen Kindes?

Wird ein Kind zu Hause oder ambulant geboren, muss dies innert drei Tagen beim Zivilstandsamt Bezirk Weinfelden gemeldet werden. Bei einer Spitalgeburt erfolgt die Meldung durch die Spitalverwaltung. In allen Fällen wird die Gemeinde direkt vom Zivilstandsamt über die erfolgte Geburt informiert.

Bei der Aufnahme im Einwohnerregister tragen wir für das Kind die Konfession der Mutter ein. Falls dies anders gewünscht wird, genügt ein Anruf. Für die Anmeldung der Taufe bei der eingetragenen Konfession wenden Sie sich an das zuständige Pfarramt.

Zuständiges Amt

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