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Dienstleistungen A-Z

Heimatausweis

Begründen Sie aufgrund eines Studiums, einer Ausbildung oder einem Heimaufenthalt mit einer Dauer von länger als drei Monaten in einer anderen Schweizer Gemeinde einen Nebenwohnsitz, erhalten Sie bei uns einen Heimatausweis zur Anmeldung in der entsprechenden Gemeinde. Der Heimatausweis ist in der Regel befristet auf ein Jahr (Ausnahme: Heimaufenthalt mit unbefristetem Heimatausweis).

Zuständiges Amt

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