Dienstleistungen A-Z
Hundekontrolle
Anmeldung eines Hundes:
Für die Anmeldung Ihres ersten Hundes kommen Sie bitte an unserem Schalter (Einwohnerdienste) vorbei. Wir geben Ihnen eine Personen-ID für die Hundedatenbank AMICUS. Welpen müssen innert drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie diesen innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Schweizer Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert in beiden Fällen den Hund im AMICUS.
Das ausgefüllte Anmeldeformular für Hunde und der Heimtierausweis (Impfbüchlein) müssen der Hundekontrollstelle bei den Einwohnerdiensten abgegeben werden. Eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme über mind. Fr. 3 Millionen muss vom Hundehalter abgeschlossen werden. Hundehaltende können die meisten Pflichtmeldungen (Weitergabe, Übernahme und Tod des Hundes) neu auch bequem am Handy in der animundo-App vornehmen.
Hundesteuer:
Für Hunde, die über fünf Monate alt sind, ist eine Gebühr zu entrichten. Zusätzlich wird jedes Jahr eine Hundegebühr in Rechnung gestellt. Ausgenommen sind Hunde, welche gemäss Hundeverordnung § 9 von der Hundesteuer befreit sind. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Stadt Weinfelden.
Hundeerziehungskurs:
Wer einen Hund hält, muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung, mindestens 10 Lektionen, besuchen. Der Hundehalter hat den Besuch eines Hundeerziehungskurses auf Aufforderung der Hundekontrollstelle oder des Veterinäramtes nachzuweisen.
Bewilligungspflicht:
Bestimmte Hunderassen dürfen nur mit einer Bewilligung des Kantonstierarztes gehalten oder betreut werden. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Halterinnen und Halter von potenziell gefährlichen Hunden dem Kantonstierarzt zu melden. Grundsätzlich muss vor der Anschaffung eines potenziell gefährlichen Hundes eine Bewilligung durch den Hundehalter, beim Veterinäramt, eingeholt werden. Siehe die Merkblätter des Veterinäramtes:
Mutationsmeldungen:
Zu- und Wegzug, Halterwechsel sowie den Tod Ihres Hundes müssen Sie innert 30 Tagen bei der Hundekontrollstelle melden.
Verschiedene Links:
- Gesetz über das Halten von Hunden gültig ab 01.05.2025
- Hundeverordnung, Stand vom 01.05.2025
- Hund anmelden in Weinfelden
- Hundewissen kompakt Flyer
- Veterinäramt: Bewilligungsgesuch zur Betreuung eines potentiell gefährlichen Hundes, Betreuerbewilligung
- Veterinäramt: Bewilligungsgesuch zur Haltung eines potentiell gefährlichen Hundes, Halterbewilligung
- Veterinäramt: Merkblatt für Bewilligungspflichtige Hunderassen und einzureichende Unterlagen