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Dienstleistungen A-Z

Ladenöffnungszeiten

Sämtliche Ladengeschäfte dürfen von Montag bis Samstag von 06:00 bis 22:00 Uhr geöffnet sein.

Sonntagsverkäufe sind bewilligungspflichtig.

In Weinfelden sind für sämtliche Verkaufsgeschäfte an folgenden Sonntagen Verkäufe von 08:00 - 20:00 Uhr bewilligt:

  • WEGA-Sonntag
  • Advents-Markt
  • Weihnachtsverkauf

Eine Gesuchstellung bei der Stadt ist für diese Sonntage nicht nötig.

Die Stadt bewilligt darüber hinaus jedem Verkaufsgeschäft das Offenhalten an einem weiteren Sonntag pro Kalenderjahr. Sonderbewilligungen an Feiertagen gemäss § 7 des Gesetzes werden nicht erteilt. Gesuche sind im Einzelfall an die Stadtkanzlei, 071 626 83 23, zu richten.

Für Sonntagsverkäufe an den 4 Sonntagen vor dem 24. Dezember ist keine arbeitsrechtliche Bewilligung des Kantons nötig. Für alle anderen Sonntagsverkäufe (auch WEGA) ist gegebenenfalls eine Bewilligung für die Beschäftigung von Personal an Sonntagen einzeln oder gesamthaft beim Kanton Thurgau, AWA, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Arbeitsinspektorat, Bahnhofplatz 65, 8510 Frauenfeld, Tel. 058 345 56 30, einzuholen.

Keine Bewilligungen können an den gesetzlichen Feiertagen: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sowie am Weihnachtstag erteilt werden. Dann sind sämtlich Verkaufsgeschäfte und Kinos geschlossen zu halten. Zudem werden an folgenden Ruhetagen: Neujahr, 2. Januar, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, 26. Dezember und auch am 24. und 27. Dezember (sofern Sonntag), für die Verkaufsgeschäfte grundsätzlich keine Bewilligungen erteilt (Weisung Kanton Thurgau vom 22.01.2016).

Merkblatt 2023

 

Zuständiges Amt

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