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Dienstleistungen A-Z

Baulicher Zivilschutz

Jeder und jedem ein Schutzplatz. Schutzbauten werden primär für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt, können aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden. Der Grundsatz lautet: Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner soll ein Platz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts zur Verfügung stehen.

Aufgaben:

  • Schutzraumplanung
  • Periodische Schutzraumkontrolle (PSK)

Weitere Informationen:

Zuständiges Amt

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