Dienstleistungen A-Z
Benutzung von öffentlichem Grund
Die längerfristige Benutzung von öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig.
Bewilligungspflichtig sind:
- Benützung von öffentlichen Grund zu Wirtschaftszwecken (Gastronomiebetriebe, Verkaufsgeschäfte)
- Strassensperrungen für Veranstaltungen
- Strassensperrungen aufgrund Bautätigkeiten
- Benutzung von öffentlichen Parkflächen