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Dienstleistungen A-Z

Benutzung von öffentlichem Grund

Die längerfristige Benutzung von öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig.

Bewilligungspflichtig sind:

  • Benützung von öffentlichen Grund zu Wirtschaftszwecken (Gastronomiebetriebe, Verkaufsgeschäfte)
  • Strassensperrungen für Veranstaltungen
  • Strassensperrungen aufgrund Bautätigkeiten
  • Benutzung von öffentlichen Parkflächen

Zuständiges Amt

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