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Dienstleistungen A-Z

Betrieb Strassennetz – Strassensignalisationen

Das Amt für Sicherheit ist zuständig für Änderungen an Signalisationen und Markierungen auf den Gemeindestrassen. Gesuche bezüglich Änderungswünschen sind zu begründen und schriftlich an das Amt für Sicherheit zu richten.
Signalisationen auf öffentlichem Grund sind vom Gemeinderat und dem kantonalen Tiefbauamt zu genehmigen.

Zuständiges Amt

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