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Dienstleistungen A-Z

Feuerwehr

Im Notfall Telefon-Nr.: 118

Die Feuerwehr Weinfelden ist Stützpunktfeuerwehr und seit 1982 Kantonaler Chemiewehrstützpunkt. Die Feuerwehr Weinfelden erfüllt die folgenden gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben:

  • Rettungen, lebensrettende Sofortmassnahmen, Betreuung
  • Allgemeine Schadenwehr, inklusive Brandbekämpfung und Elementarschadenbewältigung
  • Verkehrsdienst
  • Führung
  • Wassertransport
  • Technische Hilfeleistung, Strassenrettung
  • Ölwehr
  • Chemiewehr

Der Feuerwehrstützpunkt Weinfelden umfasst die Gemeinden: Amlikon-Bissegg, Berg (ohne Graltshausen u. Ast), Birwinken, Bürglen, Bussnang, Kemmental (ohne Alterswilen und Siegershausen), Märstetten, Sulgen (ohne Götighofen), Schönholzerswilen, Tobel-Affeltrangen (nur Ortsteile Märwil und Buch b. Märwil), Wigoltingen


Feuerwehrpflicht:

Die Feuerwehrpflicht ist im Feuerschutzreglement der Gemeinde Weinfelden geregelt. Grundsätzlich sind Männer und Frauen in ihrer Wohngemeinde feuerwehrpflichtig. Diese Pflicht beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem das 20., und endet am 31. Dezember des Jahres, in welchem das 52. Altersjahr vollendet wird. Die Feuerwehpflicht wird durch aktiven Dienst oder durch Bezahlung der jährlichen Ersatzabgabe erfüllt.

Wollen Sie aktiv Feuerwehrdienst leisten?

Melden Sie sich beim Amt für Sicherheit (siehe Kontakt). Der Feuerwehrkommandant, Jürgen Bröll, informiert Sie gerne über den Dienstbetrieb und die Weiterbildungsmöglichkeiten innerhalb des Korps. Eine interessante Aufgabe und gute Kameradschaft können wir Ihnen garantieren!

Kontakt:
071 626 83 25
amt.sicherheitNULL@weinfelden.ch

Links:

Zuständiges Amt

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