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Dienstleistungen A-Z

Zahlungsschwierigkeiten / Zahlungsvarianten

Provisorische Steuerrechnung

Sind keine Steuerausstände aus Vorjahren vorhanden, so können die provisorischen Steuern bis längstens 31. Dezember des entsprechenden Steuerjahres in gleichmässige Raten aufgeteilt werden.

Es können auch Abonnements beantragt werden, sodass Sie Ihre Rechnung jedes Jahr mit den gewählten Fälligkeiten erhalten. Dazu stehen Ihnen folgende Teilzahlungen zur Verfügung:

  • 12 Raten ab Januar bis Dezember
  • 6 Raten ab Mai bis Oktober

Jede Zahlung wird bis zur Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst. Andererseits wird Ihnen auf dem definitiv veranlagten Steuerbetrag ab dem Verfalltag (31. August) ein Ausgleichszins belastet.

Abonnements und individuelle Zahlungsvereinbarungen können im eKonto über die eGov Box selber erfasst werden. Ansonsten nehmen Sie bitte mit dem Steueramt Kontakt auf.

Definitive Steuerrechnung

Stundungsgesuche auf definitive Steuerrechnungen sind grundsätzlich schriftlich einzureichen. Sie müssen einen konkreten Zahlungsvorschlag sowie eine Begründung enthalten. Beizulegen ist der ausgefüllte Fragebogen für Steuerstundung und die notwendigen Belege.

Für Zahlungsvereinbarungen bis maximal 6 Monate nehmen Sie bitte mit dem Steueramt Kontakt auf.

Nach der Schlusszahlung wird der gesetzlich vorgeschriebene Verzugszins in Rechnung gestellt.

 

Zuständiges Amt

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