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Dienstleistungen A-Z

eFristverlängerung

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie elektronisch eine Fristverlängerung beantragen. Die Frist kann bis zum 30. September verlängert werden. In begründeten Ausnahmefällen kann nach dem 30. September eine weitere Verlängerung bis 30. November schriftlich beim Steueramt beantragt werden.

Klicken Sie auf das Symbol oben und geben Sie Ihre Zugangsdaten ein (siehe Hauptformular der Steuererklärung).

 

 

Zuständiges Amt

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