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Dienstleistungen A-Z

Feuerschutz

Das Feuerschutzamt ist im Bauamt integriert. Die Fachstelle leistet Beratung bei der Planung und Erstellung von Bauten.

Grundsätzlich ist der Feuerschutz Sache der Gemeinde. Der Feuerschutzbeamte legt im Baubewilligungsverfahren für Neu-, Um- und Anbauten fest, welche baulichen Massnahmen zu treffen sind, um Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden zu schützen. Nach der Errichtung der Bauten wird kontrolliert, ob die verfügten Massnahmen richtig ausgeführt worden sind. Grosse Objekte, wie Industrie- und Gewerbebauten, grosse Tiefgaragen, Schulen, Hotels, Heime usw., werden durch das kantonale Feuerschutzamt bearbeitet.

Seit dem 1. Januar 2015 gelten neue Brandschutzvorschriften

Gebäudeversicherung

Zuständiges Amt

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