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Beistandschaft im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Dieses soll die Menschenwürde von Personen mit Schwächezuständen und daraus resultierender Schutzbedürftigkeit gewährleisten und das Selbstbestimmungsrecht stärken. Neue Rechtsinstitute (Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung), die Massschneiderung von Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen sowie die Professionalisierung der Behörde gehören zu den Leitideen.

Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenschutzbehörde (KESB) Weinfelden führt die Berufsbeistandschaft Region Weinfelden Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen nach Schweizerischem Zivilgesetzbuch (ZGB) der Stadt Weinfelden sowie der Gemeinden Bürglen, Berg und Birwinken.

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Zuständiges Amt

 

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