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Dienstleistungen A-Z

Thurgauerhof (Benutzungsreglement für Weinfelder Vereine)

Jeder in der Liste des Büros für Kultur/Sport/Tourismus eingetragene „Weinfelder Verein“ hat Anrecht auf die ermässigte Benützungsgebühr. Der Verein hat die Veranstaltung selber zu produzieren.

In der Regel gilt die Vergünstigung für einen Anlass pro Jahr. Mehrfach- und Dauerbelegungen bedürfen der ausdrücklichen Bewilligung des Gemeinderates. Weinfelder Ortsparteien gelten ebenfalls als „Weinfelder Verein“.

Benutzungsreglemet

Zuständiges Amt

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