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Dienstleistungen A-Z

Hundekontrolle

Für die Anmeldung Ihres Hundes kommen Sie bitte an unserem Schalter (Einwohnerdienste) vorbei. Wir geben Ihnen eine Personen-ID für die Hundedatenbank AMICUS.

Für Hunde, die über fünf Monate alt sind, ist eine Gebühr zu entrichten. Zusätzlich wird jedes Jahr eine Hundegebühr in Rechnung gestellt. Ausgenommen sind Blindenhunde, Diensthunde der Armee, der Polizei und des Grenzwachtkorps, ausgebildete Sanitäts-, Katastrophen- oder Lawinenhunde.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Stadt Weinfelden.

Bestimmte Hunderassen dürfen nur noch mit einer Bewilligung des Kantonstierarztes gehalten werden. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Halterinnen und Halter von potenziell gefährlichen Hunden dem Kantonstierarzt zu melden. Grundsätzlich muss vor der Anschaffung eines potenziell gefährlichen Hundes eine Bewilligung eingeholt werden. Wer bereits einen solchen Hund besitzt, muss seit dem 31. Dezember 2003 eine Haltebewilligung beantragen.

Zu- und Wegzug, Halterwechsel sowie den Tod Ihres Hundes müssen innert 30 Tagen bei der Hundekontrolle gemeldet werden.

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Zuständiges Amt

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