Dienstleistungen A-Z
Mieterwechsel
Liegenschaftenbesitzer und Liegenschaftenverwaltungen sind nach dem Einwohnergesetz verpflichtet, Zu- und Wegzüge innert 14 Tagen an das Einwohneramt zu melden.
Liegenschaftenbesitzer und Liegenschaftenverwaltungen sind nach dem Einwohnergesetz verpflichtet, Zu- und Wegzüge innert 14 Tagen an das Einwohneramt zu melden.