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Dienstleistungen A-Z

Baukontrollen

Baukontrollen werden von Mitarbeitenden des Bauamtes und in besonderen Fällen von Spezialisten der kantonalen Amtsstellen durchgeführt.

Die Vorgänge zur Baukontrolle sind in der Verordnung des Regierungsrates zum Planungs- und Baugesetz geregelt.

Zuständiges Amt

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