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Amtliche Publikationen

Planauflagen

Gestaltungsplan Nr. 105 "Sonnenwinkel", Schul-/Bahnhofstrasse, Giessen Änderung des Baulinienplans zu Grundbuch Nr. 8

Gestützt auf die §§ 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes wird öffentlich aufgelegt:

Gestaltungsplan Nr. 105 "Sonnenwinkel"
Schul-/Bahnhofstrasse, Giessen
Betroffene Grundstücke: Parz. Nrn.
503, 504, 505, 506, 507, 3960, 5001
 
Änderung des Baulinienplans zu Grundbuchplan Nr. 8
Betroffene Grundstücke:
Parz. Nrn. 503, 507, 3960
 
Auflagefrist:  12. April bis 2. Mai 2019
Auflageort:     Rathaus Weinfelden (Parterre)
 
Der Gestaltungsplan Nr. 105 "Sonnenwinkel" unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss § 24 Absatz 3 PBG in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 2 der Gemeindeordnung.
 
Rechtsmittel
Während der Auflagefrist kann jedermann, der betroffen ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprachen sind schriftlich an den Gemeinderat Weinfelden zu richten und sollen einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Weinfelden, 12. April 2019
GEMEINDERAT WEINFELDEN