Amtliche Publikationen
Planauflage
Kantonale Nutzungszone Mülifang (KVA) Weinfelden / Bürglen, Änderung 2024
Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau
Gestützt auf § 22 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) wird die kantonale Nutzungszone Mülifang (KVA) Weinfelden / Bürglen, Änderung 2024 öffentlich aufgelegt.
Auflagefrist: 19. April 2024 bis 8. Mai 2024
Auflageorte: - Bauamt Weinfelden (Rathaus)
- Gemeindeverwaltung Bürglen (Publikationsraum)
- Verwaltungsgebäude Promenade Kanton Thurgau (Empfang)
- Verwaltungsgebäude Promenade Kanton Thurgau (Empfang)
- Online (Homepage): raumentwicklung.tg.ch (Aktuell)
Während der Auflagefrist können der revidierte kantonale Nutzungsplan, die zugehörigen Vorschriften und weitere Dokumente eingesehen werden.
Wer durch die kantonale Nutzungszone Mülifang (KVA) Weinfelden / Bürglen, Änderung 2024, berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Departement für Bau und Umwelt, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld, Einsprache erheben.
Frauenfeld, 19. April 2024
Der Departementschef, Regierungsrat Dominik Diezi