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Dienstleistungen A-Z

Zivilschutz

Zivilschutzorganisation Bezirk Weinfelden

Die Zivilschutzorganisation (ZSO) Bezirk Weinfelden wird gebildet aus den 18 Gemeinden des Bezirks Weinfelden. Namentlich sind dies die Poltischen Gemeinden:
Affeltrangen, Amlikon-Bissegg, Berg, Birwinken, Bischofszell, Bürglen, Bussnang, Erlen, Hauptwil-Gottshaus, Hohentannen, Kradolf-Schönenberg, Märstetten, Schönholzerswilen, Sulgen, Weinfelden, Wigoltingen, Wuppenau und Zihlschlacht-Sitterdorf

Kommandant: Zivilschutzstelle:
Silvan Frischknecht Claudia Zürcher
Frauenfelderstrasse 8 Frauenfelderstrasse 8
8570 Weinfelden 8570 Weinfelden
Tel. 071 626 83 24 Tel. 071 626 83 50
Silvan Frischknecht Claudia Zürcher


Der Zivilschutz hat ein breites Aufgabenfeld und sorgt für Schutz, Betreuung und Unterstützung. Er ist schwergewichtig als Einsatzmittel der zweiten Staffel im Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes positioniert. Angehörige des Zivilschutzes kümmern sich um die Betreuung Schutz suchender Personen. Sie unterstützen die Führungsorgane und die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes. Ausserdem leisten sie Katastrophenhilfe und Instandstellungsarbeiten nach Schadensereignissen sowie gemeinnützige Einsätze.

Dienstpflicht

Für den Zivilschutz besteht eine nationale Dienstpflicht: Männer mit Schweizer Bürgerrecht sind schutzdienstpflichtig, sofern sie für die Schutzdienstleistung tauglich sind und nicht Militär- oder Zivildienst leisten. Die Rekrutierung für den Zivilschutz und für die Armee wird gemeinsam durchgeführt.

Dauer: 14 Jahre

Die Schutzdienstpflicht ist zwischen dem Jahr, in dem die Pflichtigen 18 Jahre alt werden, und dem Ende des Jahres, in dem sie 36 Jahre alt werden, zu erfüllen. Sie dauert 14 Jahre und beginnt mit dem Jahr, in dem die Grundausbildung absolviert wird, spätestens jedoch mit dem Jahr, in dem die Person 25 Jahre alt wird. Nach insgesamt 245 geleisteten Diensttagen ist sie erfüllt – es besteht aber kein Anspruch darauf, 245 Diensttage zu leisten. Für höhere Unteroffiziere und Offiziere dauert die Schutzdienstpflicht, unabhängig vom Beginn und den geleisteten Diensttagen, bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden.

Kontakt:
071 626 83 25
Amt für Sicherheit

Zuständiges Amt

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