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Lärm Nachbarschaftslärm

"Nachbarschaftslärm" vermeiden - ihre Nachbarn danken's Ihnen

"Schön grün und immer kurz muss der Rasen sein. Deshalb beginnt Nachbar A um acht Uhr abends zu mähen. Dies bringt Nachbar B auf die Idee, es ihm gleich zu tun. Um neun Uhr wirft Nachbar C seinen Laubbläser an um das angesammelte Laub zusammenzutragen. Der Ärger bei Nachbar D, der auf seiner Terrasse die Ruhe geniessen möchte, ist vorprogrammiert."

Ein ruhiger Wohnraum stellt einen wichtigen Gegenpol zur Hektik des Alltags dar. Ruhestörung wird von jeder Person sehr individuell wahrgenommen, kann aber eine gravierende Beeinträchtigung der Privatsphäre bedeuten. In vielen Fällen wirkt sich Ruhestörung nachteilig auf die nachbarschaftlichen Beziehungen aus.

Die nachfolgenden Ausführungen sollen helfen, Konflikte zu vermeiden beziehungsweise zu lösen:

Nachtruhestörung - Wer die Nachtruhe stört, kann gebüsst werden
Die Nachtruhe dauert gemäss gängiger Rechtspraxis von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. In dieser Zeit dürfen keine lauten Maschinen und Geräte eingesetzt werden. Wer durch Lärm die Nachtruhe stört, kann mit einer Busse bestraft werden.

Sonn- und Feiertage sind Ruhetage
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind Arbeiten, Betätigungen oder Veranstaltungen verboten, die durch Lärm oder auf andere Weise die dem jeweiligen Ruhetag angemessene Ruhe ernstlich stören. Wer diese Vorgaben verletzt, kann verwarnt oder mit Haft oder einer Busse bestraft werden.

Alle Nachtruhestörungen oder Verstösse gegen Ruhetage gehören in den Bereich des Polizeirechts. Klagen oder Anzeigen sind an den zuständigen Polizeiposten zu richten.

Laute Tätigkeiten tagsüber mit Pausen - den Nachbarn zuliebe
Weitere gesetzliche Grundlagen zur Begrenzung von Alltagslärm sind nicht vorhanden. Damit die Bedürfnisse aller Einwohner berücksichtigt werden können, empfiehlt die Stadt Weinfelden die Einhaltung folgender Zeiten:

Nachtruhe 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr

Zusätzlich empfohlene Ruhezeiten in Wohngebieten:
Werktage (Montag bis Samstag): 06.00 Uhr bis 07.00 Uhr
12.00 Uhr bis 13.00 Uhr Mittagspause
20.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Während diesen Ruhezeiten keine lauten Geräte wie Rasenmäher, Bohrmaschinen und Häcksler einsetzen. Ihre Nachbarn danken es ihnen.

Baulärm
Bei Fragen rund um die Thematik Baulärm gibt das Bauamt der Stadt Weinfelden, bauamtNULL@weinfelden.ch oder Tel. NR. 071 626 83 80 Auskunft.

Merkblatt Lärm Stadt Weinfelden

 

Zuständiges Amt

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