Sozialversicherungen
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AHV-RenteReichen Sie den Antrag für Ihre Altersrente 3 – 4 Monate vor dem Eintritt in das Rentenalter bei uns ein. Die Altersrente wird nicht automatisch ausgerichtet, sie muss angemeldet werden. ErgänzungsleistungenDas Recht auf Ergänzungsleistungen besteht für Rentenbezüger, bei denen die notwendigen Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Mit der Anmeldung für Ergänzungsleistungen müssen die persönlichen finanziellen Verhältnisse offengelegt und belegt werden. Eine provisorische Berechnung ist möglich unter der Website der Pro Senectute möglich. HilflosenentschädigungWer eine Rente bezieht und in verschiedenen alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd auf fremde Hilfe angewiesen ist, kann eine Hilflosenentschädigung beantragen. Diese Hilflosigkeit muss mindestens ein Jahr gedauert haben. Sie wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. PflegefinanzierungHeimbewohner finden auf ihrer Rechnung eine Position «Restfinanzierung Kanton/ Stadt». Sollte unter dieser Position ein Betrag eingetragen sein, kann diese Summe mit einem einmaligen Gesuch zur Auszahlung beantragt werden. Die einzelnen Monatsrechnungen müssen jeweils zur Abrechnung direkt an das Sozialversicherungszentrum Thurgau in Frauenfeld eingereicht werden. MerkblätterZu allen aufgeführten Themen finden Sie unter www.aktg.ch Merkblätter: |
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