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Sozialversicherungen

AHV Zweigstelle

 

Einwohnerdienste
Frauenfelderstrasse 10, 8570 Weinfelden
Telefon: 071 626 83 83
Mail

AHV-Rente

Reichen Sie den Antrag für Ihre Altersrente 3 – 4 Monate vor dem Eintritt in das Rentenalter bei uns ein. Die Altersrente wird nicht automatisch ausgerichtet, sie muss angemeldet werden.

Ergänzungsleistungen

Das Recht auf Ergänzungsleistungen besteht für Rentenbezüger, bei denen die notwendigen Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Mit der Anmeldung für Ergänzungsleistungen müssen die persönlichen finanziellen Verhältnisse offengelegt und belegt werden. Eine provisorische Berechnung ist möglich unter der Website der Pro Senectute möglich. 

Hilflosenentschädigung

Wer eine Rente bezieht und in verschiedenen alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd auf fremde Hilfe angewiesen ist, kann eine Hilflosenentschädigung beantragen. Diese Hilflosigkeit muss mindestens ein Jahr gedauert haben. Sie wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Pflegefinanzierung

Heimbewohner finden auf ihrer Rechnung eine Position «Restfinanzierung Kanton/ Stadt». Sollte unter dieser Position ein Betrag eingetragen sein, kann diese Summe mit einem einmaligen Gesuch zur Auszahlung beantragt werden. Die einzelnen Monatsrechnungen müssen jeweils zur Abrechnung direkt an das Sozialversicherungszentrum Thurgau in Frauenfeld eingereicht werden.

Merkblätter

Zu allen aufgeführten Themen finden Sie unter www.aktg.ch Merkblätter:
3.01 Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV
3.02 Hilfsmittel der AHV
3.04 Flexibles Rentenalter
3.07 Hörgeräte AHV
5.01 Ergänzungsleistungen zur AHV
5.02 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV
Infobroschüre Pflegefinanzierung

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