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Pflegefinanzierung ambulant (Restkosten)

Die Kompetenz für die Festlegung der Tarife liegt bei der Wohngemeinde. Die Stadt Weinfelden bezahlt den Leistungserbringern ohne kommunalen Leistungsauftrag, welche die Bedingungen für die Restkostenfinanzierung erfüllen, die nachfolgenden Tarife. Die Restkostenfinanzierung wird nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Weinfelden ausgerichtet:

Gültiger Spitex-Tarif 2026
Art der Leistung Berechnungsbasis  
Abklärung, Beratung u. Koordination
Art. 7 Abs. 2 lit. a KLV

gültiger Spitex-Tarif
./. gemeinwirtschaftliche Leistungen

Fr. 13.90 pro Stunde

Untersuchungen u. Behandlung
Art. 7 Abs. 2 lit. b KLV

gültiger Spitex-Tarif
./. gemeinwirtschaftliche Leistungen
Fr. 17.75 pro Stunde

Grundpflege
Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV

gültiger Spitex-Tarif
./. gemeinwirtschaftliche Leistungen
Fr. 31.55 pro Stunde

Grundpflege pflegende Angehörige
Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV

Gemäss TG KVV;RB 832.10 und RRB 664 vom 9.12.2025

Fr. 0.00 pro Stunde

Die Leistungen gemäss Art. 7 Abs. 2 KLV und deren Kosten sind in die Kategorien gemäss Art. 7 Abs. 2 lit. a, lit. b und lit. c KLV zu unterteilen, letztere zusätzlich in «Grundpflege» und «Grundpflege pflegende Angehörige».

Gültiger Spitex-Tarif 2026 für psychiatrische Leistungen
Art der Leistung Berechnungsbasis  
Abklärung, Beratung u. Koordination
Art. 7 Abs. 2 lit. a KLV

gültiger Spitex-Tarif
inkl. psychiatrische Leistungen             

Fr. 24.90 pro Stunde
Untersuchungen u. Behandlung
Art. 7 Abs. 2 lit. b KLV

gültiger Spitex-Tarif
inkl. psychiatrische Leistungen  

Fr. 28.75 pro Stunde
Grundpflege
Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV

gültiger Spitex-Tarif
inkl. psychiatrische Leistungen

Fr. 38.55 pro Stunde

Voraussetzung für die Auszahlung von Restkostenbeiträgen an freiberuflich tätige Pflegefachpersonen ist der Nachweis einer gültigen Berufsausübungsbewilligung einer ZSR (Abrechnungsnummer mit den Krankenversicherern) und den Einsatz des Bedarfsabklärungssystems RAI Homecare.

Einreichung der Restkostenrechnungen
Die privaten Spitexdienstleister können die jeweiligen Abrechnungen (falls nötig, mit den entsprechenden Zusatzunterlagen) wie folgt zustellen:

Per Post:
Fachstelle Gesellschaft und Gesundheit
Frauenfelderstrasse 10
8570 Weinfelden

E-Mail:
fachstelleg&g@weinfelden.ch

Fristen
Rechnungen der Restkostenfinanzierung für das laufende Jahr können bis spätestens Ende des 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden.

Weitere Auskünfte 
Bei Fragen wenden Sie sich an die Fachstelle Gesellschaft und Gesundheit, Telefon 071 626 83 60 oder roger.stalder@weinfelden.ch