Pflegefinanzierung ambulant (Restkosten)
Die Kompetenz für die Festlegung der Tarife liegt bei der Wohngemeinde. Die Stadt Weinfelden bezahlt den Leistungserbringern ohne kommunalen Leistungsauftrag, welche die Bedingungen für die Restkostenfinanzierung erfüllen, die nachfolgenden Tarife. Die Restkostenfinanzierung wird nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Weinfelden ausgerichtet:
Art der Leistung | Berechnungsbasis | |
---|---|---|
Abklärung, Beratung u. Koordination Art. 7 Abs. 2 lit. a KLV |
gültiger Spitex-Tarif |
Fr. 9.45 pro Stunde |
Untersuchungen u. Behandlung |
gültiger Spitex-Tarif ./. gemeinwirtschaftliche Leistungen |
Fr. 13.10 pro Stunde |
Grundpflege |
gültiger Spitex-Tarif ./. gemeinwirtschaftliche Leistungen |
Fr. 35.70 pro Stunde |
Art der Leistung | Berechnungsbasis | |
---|---|---|
Abklärung, Beratung u. Koordination Art. 7 Abs. 2 lit. a KLV |
gültiger Spitex-Tarif |
Fr. 29.15 pro Stunde |
Untersuchungen u. Behandlung Art. 7 Abs. 2 lit. b KLV |
gültiger Spitex-Tarif |
Fr. 32.80 pro Stunde |
Grundpflege Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV |
gültiger Spitex-Tarif |
Fr. 47.40 pro Stunde |
Voraussetzung für die Auszahlung von Restkostenbeiträgen an freiberuflich tätige Pflegefachpersonen ist der Nachweis einer gültigen Berufsausübungsbewilligung einer ZSR (Abrechnungsnummer mit den Krankenversicherern) und den Einsatz des Bedarfsabklärungssystems RAI Homecare.
Einreichung der Restkostenrechnungen
Die privaten Spitexdienstleister können die jeweiligen Abrechnungen (falls nötig, mit den entsprechenden Zusatzunterlagen) wie folgt zustellen:
Per Post:
Fachstelle Gesellschaft und Gesundheit
Frauenfelderstrasse 10
8570 Weinfelden
E-Mail:
fachstelleg&gNULL@weinfelden.ch
Fristen
Rechnungen der Restkostenfinanzierung für das laufende Jahr können bis spätestens Ende des 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden.
Weitere Auskünfte
Bei Fragen wenden Sie sich an die Fachstelle Gesellschaft und Gesundheit, Telefon 071 626 83 60 oder roger.stalderNULL@weinfelden.ch